RadEntscheid Bochum: Verwaltungsgericht gibt Stadt Recht / Auswirkungen auf kommende Radentscheide?
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RadEntscheid Bochum: Verwaltungsgericht gibt Stadt Recht / Auswirkungen auf kommende Radentscheide?

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Bochumer Rat bei der Ablehnung vom RadEntscheid aus formalen Gründen Recht gegeben.

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Am 1. April 2022 entschied der Bochumer Rat, dass das Bürgerbegehren zum RadEntscheid unzulässig sei, nachdem im Vorfeld ein politischer Kompromiss noch als möglich erachtet wurde, aber nicht zustande kam.
Die Fragestellung der Initiatoren erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen, da sie mehrere Ziele miteinander verband und sich vorwiegend an die Verwaltung richtete. Somit war das Begehren nicht auf die Ersetzung einer Ratsentscheidung ausgerichtet.

Symbolbild: Fahrrad an einem Radweg mit Bank
Symbolbild: Fahrrad an einem Radweg mit Bank

Am 28. April 2022 reichten Vertreterinnen des Bürgerbegehrens Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein. Am 15. März entschied das Gericht nach mündlicher Verhandlung zugunsten des Rates und wies die Klage ab.

Laut Stadt habe der Radverkehr in Bochum einen hohen Stellenwert, und der Rat möchte sinnvolle Vorschläge nicht durch Formfehler scheitern lassen. Statt einem nicht gefundenen Kompromiss zum RadEntscheid zuzustimmen, hatte sich der Rat der Stadt Bochum daraufhin mit großer Mehrheit (neben der Rathauskoalition aus SPD und Grünen stimmten auch CDU, FDP und Die PARTEI zu, während sich Die Linke und UWG:Freie Bürger enthielten und AfD & Partei/Stadtgestalter dagegen waren) für den Beschluss Radverkehr in Bochum entschieden.

Die Stadt erklärt dazu, dass daher bereits viele Maßnahmen aus dem Bürgerbegehren aufgegriffen und umgesetzt worden seien: Das neue Radkreuz verbessert die Verbindung der Radwege mit der Innenstadt, und an Hauptverbindungen wie Hattinger Straße und Königsallee entstanden neue Radwege. Gefahrenstellen wie die Gleisquerung auf der Hans-Böckler-Straße werden angegangen, und gegen das Parken auf Radwegen führt die Stadt Schwerpunktaktionen durch.

Gerichtsurteil hat Folgen für viele Radentscheide

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat Bedeutung weit über Bochum hinaus. Achim Wölfel, der Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie NRW, betont:

„Die direktdemokratische Einbindung der Bürger ist von großer Wichtigkeit. Viele Menschen in NRW setzen sich für die Radwegeplanung ein und erfahren schon seit Längerem, dass die Räte dieses Engagement nicht ausreichend berücksichtigen.“

Das Gericht urteilte zum RadEntscheid Bochum aus dem Jahr 2022 so, da dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Insbesondere betonte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung, dass planerische Entscheidungen gemäß der Gesetzgebung dem Rat vorbehalten sind und nicht von Bürgern getroffen werden sollten. Zudem wurde angeführt, dass die Vielzahl detaillierter Anliegen des Radentscheids Zweifel an der genauen Kenntnis der Bürger über die abzustimmenden Fragen aufkommen lässt. Achim Wölfel dazu:

„Diese Entscheidung hat eine Bedeutung, die weit über die Stadt Bochum hinausgeht. Für kommende Radentscheide in NRW und Deutschland bedeutet dieses Urteil nichts Gutes.“

Auch der Radentscheid Bochum schreibt selbst:

„Das Urteil ist deshalb auch so etwas wie ein Grundsatzurteil für ähnliche Bürgerbegehren. Andere Radentscheide in NRW ähneln dem RadEntscheid Bochum in Form und Inhalt. Sie sind von dem aktuellen Urteil daher mit betroffen. Dass dennoch einige RadEntscheide in NRW erfolgreich entschieden worden sind, war einem politischen Beschluss zu verdanken.“

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