Update: Noch Rest-Termine via Internet buchbar/ Impfungen gegen das Corona-Virus stehen in Bochum nun weiteren Bevölkerungsgruppen zur Verfügung.
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Update: Noch Rest-Termine via Internet buchbar/ Impfungen gegen das Corona-Virus stehen in Bochum nun weiteren Bevölkerungsgruppen zur Verfügung.

Zusammenfassung

Für weitere Bevölkerungsgruppen stehen nun Impfungen zur Verfügung – über das Impfzentrum bis zum 5. April 2021, danach über die Ärzte.

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Impfung (mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer)Quelle: Pixabay
Impfung (mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer)

Aktualisierungshinweis (31.03.2021)

Inzwischen gibt es eine neue Pressemitteilung der Stadt Bochum – und die Möglichkeit die (wenigen!) freien Resttermine via Internet zu buchen. Siehe dazu das Update am Ende des Beitrages.

Die Stadt Bochum teilte Ende letzter Woche mit, dass jetzt auch für bestimmte weitere Bevölkerungsgruppen (neben den über 80-Jährigen, die ja derzeit schon geimpft werden) Impfungen möglich sind.

Dazu schreibt die Stadt Bochum:

Pressemitteilung der Stadt Bochum

Nachfolgend die Pressemitteilung der Stadt Bochum:

Impfungen gegen das Corona-Virus stehen nun weiteren Bevölkerungsgruppen zur Verfügung.


So können nun auch Menschen mit hohem oder sehr hohem Risiko für Corona aufgrund von Vorerkrankungen und entsprechendem Attest einen Termin zur Impfung im Impfzentrum für die Zeit bis zum 5. April beantragen.
Ab dem 6. April übernehmen die niedergelassenen Ärzte die Impfungen dieser Gruppe; ein vorheriges Attest ist dann nicht mehr erforderlich. Klar ist, dass bis zum 5. April nicht allen Menschen mit Vorerkrankungen in Bochum ein Impfangebot gemacht werden kann. Termine für diese kurze Zeit bis 5. April können am schnellsten direkt über der die Hotline 910-5555 vorbereitet werden. Hier erfahren die Anrufenden den weiteren Ablauf.

 
Über 70-Jährige – zunächst der Geburtsjahrgang 1941 – werden ab der kommenden Woche angeschrieben und auf die Möglichkeit für einen Impftermin hingewiesen. Die Terminvergabe erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 oder online unter www.116117.de.
 
Personen, die in die Pflegegruppen 4 oder 5 fallen sowie Menschen über 80 Jahre, die bettlägerig sind, können sich für eine Impfung in der eigenen Wohnung melden. Bis zu zwei Kontaktpersonen können hierbei mitgeimpft werden.  Die Anmeldungen können schriftlich an die Stadt Bochum, Impfzentrum, Am Stadionring 20, 44791 Bochum geschickt werden. Hierfür wird ein Nachweis des Pflegegrades und die Angabe der Kontaktpersonen benötigt. Nachfragen können an die Hotline 910-5555 oder an impfzentrum@bochum.de gerichtet werden. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Personen durch Ärzte in mobilen Teams aufgesucht und gemeinsam mit den benannten Kontaktpersonen geimpft.

Über 80-Jährige wenden sich wegen eines Impftermins ebenfalls weiterhin an die Kassenärztliche Vereinigung unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117.

Grundlage der Entscheidung

Das Impfangebot für beispielsweise die Gruppe der Vorerkrankten wird auf der Seite vom Impfzentrum Bochum bzw. direkt hier erwähnt.
Grundlage dafür ist ein neuer Erlass der Landesregierung NRW (siehe Pressemitteilung: Gesundheitsministerium: Mehr Tempo durch mehr Flexibilität – Erlass ermöglicht unbürokratische Vergabe vorhandener Impfkapazitäten) der sich auf die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) bezieht.

Impfangebote für bestimmte Vorerkrankungen über das Impfzentrum nur bis zum 5. April 2021 – danach über die Hausärzte!

Dieses neue Verfahren, welches seit diesem Wochenende gilt, ist nur bis zum 5. April 2021 gültig. Danach (also ab 6. April) werden diese Gruppen über die Hausärzte geimpft. Dazu heißt es (derzeit; die Inhalte ändern sich häufiger – da die Rechts- und Erlasslage sich auch immer wieder ändert) auf der Seite des Impfzentrums:

Für die Impfung im Bochumer Impfzentrum bis 5. April 2021 wird ein ärztliches Attest benötigt, in dem die Zugehörigkeit zu der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zu bescheinigen ist. Es bedarf im Attest keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.

Für die Impfung bei den niedergelassenen Ärzten ab dem 6. April 2021 werden keine neuen Atteste mehr benötigt, da diese die medizinische Einschätzung selbst vornehmen können.

Geändertes Anmeldeverfahren (nur via Telefon) für über 80-Jährige

Das für über 80-Jährige keine Terminbuchung im Internet mehr möglich ist, dürfte sicherlich auch darauf zurückzuführen sein, dass sich in der Vergangenheit auch unter 80-Jährige darüber angemeldet hatten. Das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat da anscheinend aber keine Prüfung eingebaut und die Leute, die dann darüber einen Termin gebucht hatten wurden beim Impfzentrum abgewiesen. Eben weil sie nicht 80 Jahre alt waren…

Aktualisierungshinweis (31.03.2021)

Die Stadt Bochum hat gestern noch eine aktualisierte Pressemitteilung veröffentlicht:

Corona: Impftermine für Vorerkrankte von nun an nur über die Internetseite des Impfzentrums

Patienten mit einem hohen oder sehr hohen Risiko für Corona aufgrund von Vorerkrankungen und entsprechendem Attest können noch bis zum kommenden Montag, 5. April, einen Termin zur Impfung im Impfzentrum buchen. Die Termine können nur unter https://www.bochum.de/Corona/Impfzentrum-Bochum ausgemacht werden. Ein vorliegendes Attest ist zwingend erforderlich.

Tatsächlich gibt es (Stand heute) noch am Wochenende, genauer gesagt am Sonntag einige Resttermine:

Freie Impftermine (04.04.2021) - Stand: 31.03.2021Quelle: Screenshot Terminvergabe | All Rights Reserved
Freie Impftermine (04.04.2021) – Stand: 31.03.2021

Wichtiger rechtlicher Hinweis!

Das ein Attest nach § 3 (1) Ziffer 2 der Corona-Impfverordnung notwendig ist und im Impfzentrum vorgezeigt werden muss, sollte unbedingt ernst genommen werden! Sonst wird man dort abgewiesen – und hat einer anderen berechtigten Person eventuell einen Termin geklaut.

Gegen Corona können sich weitere Gruppen der Bevölkerung impfen lassenQuelle: eigen | All Rights Reserved
Gegen Corona können sich weitere Gruppen der Bevölkerung impfen lassen
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