Weitere Lockerungen in NRW möglich – neue Regelungen in der Corona-Schutzverordnung
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Weitere Lockerungen in NRW möglich – neue Regelungen in der Corona-Schutzverordnung

Zusammenfassung

NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Zukünftig sind weitere Lockerungen je nach aktueller Inzidenzstufe möglich.

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Neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (ab 28. Mai 2021): Weitere Lockerungen möglich
Neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (ab 28. Mai 2021): Weitere Lockerungen möglich

Durch die neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalens (die seit dem 28. Mai 2021 gültig ist) gibt es weitere mögliche Lockerungsstufen – je nach stabilen Tagesinzidenzwerten.

Wichtig sind die sogenannten 7-Tages-Inzidenzen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht täglich die 7-Tages-Inzidenzen nach Bundesländern und Kreisen (gemäß „Bundesnotbremse“). Wer sich da nicht durch eine umfangreiche Tabelle durcharbeiten will – für Bochum gibt es die notwendigen Details zu den aktuellen Corona-Zahlen auf der Seite der Stadt Bochum.

Auf der Seite Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes findet man folgenden Link: Übersicht: Inzidenzstufen in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens
Hier dokumentiert das Land NRW in welchen kreisfreien Städten (wie Bochum) bzw. Landkreisen (z.B. Ennepe-Ruhr-Kreis) welche Inzidenzstufe gilt. Denn es gilt kein Automatismus bei Änderungen – diese müssen durch das Land offiziell bestätigt werden. Wie es zuletzt auch über das Pfingstwochenende geschehen ist, als Bochum unter eine Inzidenz von 100 gefallen ist.

Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend die Pressemitteilung zu den neuen Regelungen:

Mit neuen Regelungen in der Corona-Schutzverordnung zeigt die Landesregierung klare Perspektiven auf

Kindertagesbetreuung kehrt ab 7. Juni 2021 landesweit in den Regelbetrieb zurück / Umstellung in den Kitas auf „Lolli-Tests“

Weiter heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung von NRW-Gesundheitsministerium und NRW-Kinderministerium:

Die neuen Regeln sollen einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden.

Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger.

Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln,die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen. Gleichzeitig sind mittlerweile fast 43 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft. Und es werden täglich mehr. All das verbunden mit Testungen erlaubt uns nun, nachhaltig Perspektiven zu eröffnen – und zwar für alle Bereiche unseres Lebens. Zunächst einmal ist das für uns alle eine große Erleichterung.“

Laumann weiter: „Aber ich betone auch: Die Pandemie ist nicht vorbei. Und auch wenn die Werte in einigen Kreisen und Städten schon unter dem Wert von 35 liegen, muss man sich immer vor Augen führen: Im letzten Jahr hatten wir im Sommer wochenlang landesweite Inzidenzwerte unter 10 und trotzdem deutliche Einschränkungen. Wir haben uns inzwischen oftmals an höhere Zahlen gewöhnt. Das ändert aber nichts daran, dass man auch heute noch bei einem Inzidenzwert von 35 eine Lage hat, auf die man sehr gut aufpassen muss.”

Familienminister Joachim Stamp: „Die konstant positive Entwicklung des Pandemiegeschehens ermöglicht es uns, verantwortungsvoll weitere Lockerungen vorzunehmen. Priorität haben für mich dabei die Chancen der Kinder. Das habe ich immer betont und das setzen wir jetzt um. Es ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen. Deshalb nimmt die Kindertagesbetreuung ab dem 7. Juni 2021 landesweit wieder den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang auf.”

Kindertagesbetreuung

Ab dem 7. Juni 2021 kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Corona-Betreuungsverordnung.

Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.

Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung werden weiterhin genau beobachtet. Und auch auf Entwicklungen reagieren, wen dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.

Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten weiter, das heißt: über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen

Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.

Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert.

Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.

In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen.

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Übersicht über die drei Stufen der neuen Corona-Schutzverordnung ab 28. Mai 2021

Auf der nachfolgenden Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) findet man die drei Stufen tabellarisch aufgelistet: Dreistufiges Verfahren: Coronaschutz-Regeln in Nordrhein-Westfalen

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