Oberverwaltungsgericht: Rat der Stadt Bochum muss Ausschüsse neu wählen
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Oberverwaltungsgericht: Rat der Stadt Bochum muss Ausschüsse neu wählen

Zusammenfassung

Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden: der Rat der Stadt Bochum muss seine Ausschüsse erneut wählen.

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Das Oververwaltungsgericht in Münster hat entschieden. Der Rat der Stadt Bochum muss seine bisherigen Ausschüsse auflösen und neu wählen.

Blick in den Rat der Stadt Bochum (im RuhrCongress)Quelle: D. Yenmez/Stadt Bochum | All Rights Reserved
Archivbild: Blick in den Rat der Stadt Bochum (im RuhrCongress)

“Ich glaube es geht schon wieder los…“

Würde der Podcast Machtwechsel darüber berichten, dann würde das jetzt sicherlich mit diesem Schlagerklassiker beginnen, denn die Neuwahl der Ausschüsse kam in der letzten Wahlperiode mehr als einmal vor (gefühlt ein halbes dutzend Mal).

Hintergrund: In der konstituierenden Ratssitzung der Stadt Bochum wurden auch die Fachausschüsse gewählt. Schon in der Sitzung hatte die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt sich darüber beschwert.

Das von dort angerufene Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah es jedoch anders und hat einen einstweiligen Rechtsschutz verneint. Dahingehend wurden Rechtsmittel eingelegt und jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden:

Der Rat der Stadt Bochum muss seine Ratsausschüsse auflösen und neu bilden. Damit wurde die bisherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen geändert.

Hintergrund ist die Zusammensetzung der Ausschüsse nach der Kommunalwahl. Der Rat hatte am 20. November 2025 beschlossen, die Ausschüsse mit jeweils 15 Sitzen zu besetzen. Bei dieser Sitzverteilung erhielt die SPD-Fraktion fünf Sitze, die CDU drei und die übrigen Fraktionen zusammen sieben. Kleinere Fraktionen sowie die Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“ gingen dabei leer aus.

Gegen diese Regelung hatte die Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER“ geklagt. Während das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Eilantrag zunächst abgelehnt hatte, gab das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nun statt.

Verstoß gegen den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit

Nach Auffassung des Gerichts muss die Zusammensetzung von Ausschüssen grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Rates sein. Dieser sogenannte Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sei verletzt worden. Entscheidend sei dabei, dass die SPD-Fraktion in den Ausschüssen einen Sitz mehr erhalten habe, als ihr nach einer idealen Verteilung zustünde. Zusammen mit der CDU-Fraktion verfüge sie dadurch über eine absolute Mehrheit in den Ausschüssen – eine Mehrheit, die beide Fraktionen im Rat selbst nicht haben.

Dass SPD und CDU im Rat derzeit keine Koalition bilden, spielte für die rechtliche Bewertung keine Rolle. Eine solche Verschiebung der Kräfteverhältnisse müsse verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein – und das sei hier nicht der Fall. Gerade hier sah das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Sachlage anders.

Mehr Sitze als mögliche Lösung

Das Gericht stellte zugleich klar, dass der Rat bei der Größe seiner Ausschüsse grundsätzlich ein Organisationsermessen hat. Allerdings müsse dieses so ausgeübt werden, dass sowohl eine effektive Ausschussarbeit als auch eine möglichst spiegelbildliche Zusammensetzung gewährleistet sind.

Als Beispiel nennt das Oberverwaltungsgericht eine moderate Vergrößerung der Ausschüsse – etwa von 15 auf 17 Mitglieder. Dadurch könnten stabile Mehrheiten entstehen, ohne die Kräfteverhältnisse des Rates zu verzerren. Welche konkrete Lösung der Rat wählt, liegt jedoch weiterhin in seinem Ermessen.

Unbeanstandet ließ das Gericht hingegen, dass die kleine Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“ keinen Sitz in den Ausschüssen erhalten hatte. Hier sind sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht in Münster sehr einig. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 19. März 2027

Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bochum ist für den 19. März 2027 angedacht. Vermutlich wird es in dieser Sitzung dann eine Neuwahl der Ausschüsse geben.

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