
Durch einen neuen Impferlass, den das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium verabschiedet hat, sind ab Mittwoch, 23. Juni, wieder Erstimpfungen im Bochumer Impfzentrum möglich – jedoch nur für bestimmte Personengruppen. Darunter zählen:
- Personen ab 60 Jahren,
- Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf nach einer Coronainfektion haben,
- Beschäftigte in Krankenhäusern,
- Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfen und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Terminbuchung über die kassenärztliche Vereinigung
Eine Terminbuchung erfolgt ab 8 Uhr über das landesweite Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.impfterminservice.de oder über die Rufnummer 0800/116 117 02 bzw. 116 117. Die Stadt hat keinen Zugriff auf die dortige Terminverwaltung und kann keine Terminanfragen bearbeiten.
Personen über 60 Jahre müssen ihr Alter vor der Impfung im Impfzentrum durch die Vorlage eines Ausweisdokumentes bestätigen. Vorerkrankte Personen haben eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf vorliegt.
Begrenztes Kontingent für den Katastrophenschutz und für Wahlhelferinnen und -helfer
Darüber hinaus steht ein begrenztes Kontingent an Impfungen für den Katastrophenschutz und für Wahlhelferinnen und –helfer zur Verfügung. Termine können in diesem Fall über das Terminbuchungsportal der Stadt unter https://bochum.de/impfzentrum vereinbart werden. Die Stadt ruft die entsprechenden Personen hierzu noch gesondert auf. Insoweit sind vorherige Anfragen nicht erforderlich.
Das gesamte Impfangebot ist zunächst für den Zeitraum bis 4. Juli begrenzt. Das Impfzentrum hofft jedoch darauf, vom Land NRW auch für weitere Impfangebote entsprechend Impfstoff zu bekommen.
