Bochum ab 11. Juni 2021 in Inzidenzstufe 2: weitere Lockerungen möglich
Start » Bochum ab 11. Juni 2021 in Inzidenzstufe 2: weitere Lockerungen möglich

Bochum ab 11. Juni 2021 in Inzidenzstufe 2: weitere Lockerungen möglich

Zusammenfassung

Ab Freitag, dem 11. Juni 2021, gilt in Bochum die Inzidenzstufe 2. Damit sind weitere Lockerungen in vielen Bereichen möglich.

Beitrag teilen:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 9. Juni 2021 festgestellt, dass Bochum ab Freitag, den 11. Juni 2021, zur Inzidenzstufe 2 gehört.
Außerdem gibt es zwischenzeitlich seit heute eine neue Corona-Schutzverordnung, in der es jedoch nur kleinere Änderungen für bestimmte Bereiche gibt.

In Bochum gilt ab dem 11. Juni 2021 die Inzidenzstufe 2
Inzidenzstufe 2 in Bochum ab dem 11. Juni 2021

Durch die zwischenzeitlich geänderte Struktur der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) NRW gibt es in Nordrhein-Westfalen drei landesspezifische Inzidenzstufen. Bisher war Bochum in der Inzidenzstufe 3 (Inzidenzwerte unter 100 aber über 50).

Bedeutung der Inzidenzstufe 2

Das MAGS NRW veröffentlicht auf seiner Seite die Coronaschutzregeln nach den jeweiligen Inzidenzstufen. In kreisfreien Städten (wie Bochum) und Kreisen gilt dann unter anderem:

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist.

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.

Kinder-/Jugendarbeit

Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt.

Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.

Kultur

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.

Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.

Sport

Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung.

Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich.

Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.

Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.

Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Freizeit

Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negative Tests und Personenbegrenzung möglich.

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.

Messen/Märkte

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich.

Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.

Sitzungen/Tagungen/Kongresse

Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmer möglicher, sofern negative Tests vorliegen.

Private Veranstaltungen (ohne Partys!)

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

Gastronomie

Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt.

Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.

Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Beherbung/Tourismus

Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.

3 G: Geimpfte, Genesene, Getestete

Das Land NRW hat explizit noch einmal erklärt, dass neben den negativ Getesteten auch die Geimpften und die Genesenen gemeint sind:

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Siehe dazu auch die Pressemitteilung des MAGS NRW vom 26. Mai 2021: Mit neuen Regelungen in der Corona-Schutzverordnung zeigt die Landesregierung klare Perspektiven auf

Wann wechselt Bochum von der Inzidenzstufe 2 frühestens in die Inzidenzstufe 1?

Ein Wechsel von der Inzidenzstufe 2 in die 1 ist dann möglich, wenn man eine stabile 7-Tages-Inzidenz von unter 35 hat. Stabil bedeutet in diesem Fall an fünf Werktagen in Folge. In § 1 Absatz 3 Satz 2 CoronaSchVO NRW steht dazu:

[…] Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. […]

Gemäß der von der Stadt Bochum veröffentlichten Zahlen (tagesaktuelle Corona-Zahlen für Bochum) hatte aktuell Bochum am 8. Juni 2021 erstmalig einen Inzidenzwert von unter 35 erreicht. Der fünfte Werktag wäre dann Samstag, der 12. Mai 2021. Demnach KÖNNTE in Bochum ab Montag, dem 14. Mai 2021, die Inzidenzstufe 1 gelten. Zwar muss für manche Regelungen dann auch im gesamten Land die Inzidenzstufe 1 gelten – aber da die Werte in NRW in letzter Zeit immer niedriger waren als in Bochum sollte diese Bedingung auch erfüllt sein.

Neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in NRW

Recht überraschend wurde am 9. Juni 2021 vom MAGS NRW eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht: CoronaSchVO ab 09.06.2021

Wichtige Änderungen in der CoronaSchVO ab 09.06.2021

Folgende Änderungen gibt es – gegenüber der vorherigen Fassung, die bis zum 8. Juni 2021 gültig war – in der neuen Fassung:

Maskenpflicht an Sitzplätzen (für Kinder und Jugendliche)

In § 5 Absatz 2 (in dem es um Sitzplätze z.B. in Bussen und in Friseursalons geht) gibt es einen neuen Satz:

Kinder von 6 Jahren bis einschließlich 15 Jahren können ersatzweise eine medizinische Maske tragen.

Regelungen für Freizeitparks

In § 15 Freizeit- und Vergnügungsstätten gibt es eine Änderung zu der Berechnung der Flächen.

Regelungen für Sitzungen und Schulabschlussveranstaltungen

Bisher hat der § 18 Veranstaltungen und Versammlungen insbesondere auch von Tagungen und Kongressen gesprochen. Jetzt wurden da auch Sitzungen hinzugenommen. Außerdem wurden in diesem Paragrafen auch noch Regelungen für Schulabschlussveranstaltungen aufgenommen (und aktuell wieder angepasst). Diese Spezialregelungen sind aber zeitlich begrenzt.

Beitrag teilen:

Bitte beachten…

… wie nahezu jede Website ist auch 4630.de stets in Bearbeitung und Überarbeitung.

Archiv