Aktualisierung 21.04.2021: Stadt Bochum einigt sich mit Land NRW über neue Corona-Allgemeinverfügung (ohne Distanzunterricht an Schulen)
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Aktualisierung 21.04.2021: Stadt Bochum einigt sich mit Land NRW über neue Corona-Allgemeinverfügung (ohne Distanzunterricht an Schulen)

Zusammenfassung

Die Stadt Bochum hat dem Land Nordrhein-Westfalen am 19. April eine neue Corona-Allgemeinverfügung vorgeschlagen.

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Aktualisierungshinweis:

  1. Es gibt inzwischen eine Aktualisierung mit einer neuen Pressemitteilung der Stadt (vom 20.04.2021).
  2. Mit Datum vom 21.04.2021 hat die Stadt Bochum eine Pressemitteilung herausgegeben: Aktualisierung – damit nimmt sie Bezug auf die Rückmeldung des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Maßnahmen – mit Ausnahme des Distanzunterrichtes in Schulen – genehmigt hat.

Ursprüngliche Pressemitteilung der Stadt Bochum (19.04.2021 – 19:21 Uhr)

Nachfolgend die ursprüngliche Pressemitteilung:

Stadt schlägt Land verschärfte Corona-Maßnahmen für Bochum vor

Um einer Ausweitung der Corona-Pandemie im Stadtgebiet Einhalt zu gebieten, hat die Stadt Bochum (am 19. April), dem Land Nordrhein-Westfalen weitere kontaktreduzierende Maßnahmen vorgelegt. Der Bochumer Inzidenzwert hatte am Wochenende die 150er-Grenze überschritten. Zudem ist die Auslastung der Intensivstationen nach wie vor deutlich zu hoch, sodass zum Gesundheitsschutz aller weitere Maßnahmen notwendig sind. Aktuell wartet die Stadt auf die Rückmeldung des Landes NRW zu dem vorgeschlagenen Maßnahmen-Paket.

Die Allgemeinverfügung der Stadt sieht ab Mittwoch, 21. April, vor, dass in Bochum vorerst kein Präsenzunterricht mehr an den Schulen stattfindet. Ausgenommen sind die jeweiligen Abschlussklassen. Eine Notbetreuung findet weiter statt. Kindertagesstätten sind nicht in der Allgemeinverfügung erfasst. Eine Notbetreuung soll weiterhin gewährleistet werden.

Darüber hinaus soll die sogenannte Testoption der CoronaSchutzVO des Landes NRW nicht weiter verlängert werden. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel unter anderem die Bochumer Museen, die Stadtbücherei und der Tierpark wieder schließen müssten und das Konzept von „Test, Click & Meet“ – Einkaufen mit Termin und tagesaktuell negativem Corona-Test – nicht weitergeführt würde. Die Abholung vorbestellter Waren wäre aber weiterhin möglich.

Ferner möchte die Stadt Bochum die Maskenpflicht unter anderem für Teilbereiche von stark frequentierten Grünanlagen fortführen. Diese soll weiterhin von 12 bis 18 Uhr für die entsprechend gekennzeichneten Bereiche des Südparks in Wattenscheid und des Hammer Parks sowie für die Grün-, Wege- und auch Parkflächen des Ümminger Sees und des Kemnader Sees gelten. Übersichtskarten zur Maskenpflicht in den Bochumer Stadtbezirken gibt es unter www.bochum.de/Corona/Maskenpflicht-in-Innenstadtbereichen.

Die neue Allgemeinverfügung für Bochum soll zunächst bis zum 26. April gelten.

Aktualisierung 20.04.2021 – 14:54 Uhr

Inzwischen gibt es eine neue Pressemitteilung der Stadt Bochum:

Corona: Land hat noch nicht über Paket verschärfter Maßnahmen für Bochum entschieden

Angesichts der anhaltend hohen 7-Tage-Inzidenz von rund 150 hatte die Stadt Bochum dem Land NRW am Montag, 19. April, ein Paket aus verschärften Maßnahmen, angelehnt an die beabsichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes, vorgeschlagen, um eine weitere Ausweitung der Pandemie in Bochum zu vermeiden. Bis jetzt (Stand: 14 Uhr) hat sich das Land NRW noch nicht abschließend zu den Bochumer Vorschlägen geäußert, so dass diese nicht wie geplant, schon ab morgen, 21. April, umgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere, da allen Beteiligten eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden muss. Die Stadt hofft, bis morgen ein Einvernehmen mit dem Land über das Maßnahmen-Paket erzielen zu können.

Aktualisierung 21.04.2021 – 09:29 Uhr

Nachdem es gestern Abend schon teilweise bekannt war, dass das Land Nordrhein-Westfalen der geplanten Einführung von Distanzunterricht in den Schulen nicht zugestimmt hat, gibt es jetzt inzwischen eine offizielle Erklärung der Stadt Bochum.
Zuvor war Stadtdirektor Sebastian Kopietz, der auch Leiter des städtischen Krisenstabs ist, bei Radio Bochum zu Gast und erklärte dort die aktuelle Lage (siehe bzw. höre auch den Radio Bochum-Beitrag Härtere Corona-Maßnahmen in Bochum ab Donnerstag).

Nachfolgend nun die neue Pressemitteilung der Stadt Bochum:

Abstimmung verschärfter Corona-Maßnahmen mit dem Land ist abgeschlossen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die verschärften Corona-Regeln für Bochum weitgehend genehmigt. Die Stadt reagiert mit diesen auf die anhaltend hohe und kontinuierlich steigende 7-Tage-Inzidenz von aktuell mehr als 150 und die starke Auslastung der Intensivstationen, um eine weitere lokale Ausbreitung der Pandemie zu vermeiden. Die Maßnahmen, die die Stadt dem Land Anfang der Woche vorgeschlagen hatte, stützen sich auf die von Bund und Ländern beabsichtigte Änderung des Infektionsschutzgesetztes. Sie treten für Bochum per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Donnerstag, 22. April, in Kraft.

Teil des nun für Bochum genehmigten Maßnahmen-Pakets ist es, die sogenannte Testoption der CoronaSchutzVO des Landes NRW nicht zu verlängern. Das bedeutet unter anderem, dass ab morgen zum Beispiel die Bochumer Museen und Büchereien wieder schließen müssen und das Konzept von „Test, Click & Meet“ für den Einzelhandel – Einkaufen mit Termin und tagesaktuell negativem Corona-Test – nicht weitergeführt wird. Es greift nunmehr die Notbremse der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die Abholung vorbestellter Waren ist aber weiterhin möglich.

Ferner führt die Stadt Bochum die erweiterte Maskenpflicht unter anderem für Teilbereiche von stark frequentierten Grünanlagen ab Donnerstag fort. Diese gilt von 12 bis 18 Uhr für die entsprechend gekennzeichneten Bereiche des Südparks in Wattenscheid und des Hammer Parks sowie für die Grün-, Wege- und auch Parkflächen des Ümminger Sees und des Kemnader Sees. Übersichtskarten zur Maskenpflicht in den Bochumer Stadtbezirken gibt es unter www.bochum.de/Corona/Maskenpflicht-in-Innenstadtbereichen.

Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt angesichts des stadtweit hohen Infektionsgeschehens weiterhin der dringende Appell an die Eltern, die Angebote der Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben im eingeschränkten Pandemiebetrieb jedoch grundsätzlich geöffnet. Das Betreuungsangebot ist nach Landesvorgabe um zehn Stunden pro Woche reduziert. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden sie eigenverantwortlich.

Den Vorschlag der Stadt, mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen und die hohe statistische Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen in Bochum den Präsenzunterricht in den Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen – wieder auszusetzen, hat das Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Damit bleiben die Bochumer Schulen weiterhin im eingeschränkten Pandemiebetrieb – also im gruppenweisen Wechsel der Schülerinnen und Schüler zwischen Distanz- und Präsenzunterricht. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Landesregierung hier unserem Vorschlag nicht gefolgt ist und hoffen, dass das Testgeschehen an Schulen in den nächsten Tagen Fahrt aufnimmt und ausreichend Sicherheit bietet“, sagt Schuldezernent Dietmar Dieckmann.

Die verschärften Corona-Regeln für Bochum gelten zunächst bis zum 26. April.

Sonder-Amtsblatt vom 21.04.2021

Inzwischen ist auch das Amtsblatt 26 (Sonderausgabe vom 21. April 2021) veröffentlicht. Dort stehen die entsprechenden Regularien drin und es wird auch noch einmal explizit erwähnt, dass damit das bisherige „Freitesten“-Konzept von „Click, Test & Meet“ in Geschäften des Einzelhandel und beispielsweise Büchereien und Museen weggefallen ist bzw. ab dem morgigen 22. April 2021 wegfällt.

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Stadt Bochum schlägt dem Land neue Corona-Allgemeinverfügung vor (19.04.)
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