Für das frühere Jahnel-Kestermann-Gelände zwischen Hunscheidtstraße, Waldring und Mozartstraße geht das Bebauungsplanverfahren in die nächste Phase. Die Stadt Bochum hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 987 veröffentlicht. Bis einschließlich 7. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Geplant sind die sogenannten „Waldring-Höfe Wiemelhausen“ mit Wohnungen und einer Kindertagesstätte.
Quelle: bochum-mitgestalten.de | All Rights ReservedPlanungsunterlagen bis zum 7. August einsehbar
Die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 987 sind bis einschließlich Freitag, 7. August 2026, auf der Beteiligungsplattform der Stadt Bochum veröffentlicht: Bebauungsplan Nr. 987 auf bochum-mitgestalten.de.
Dort können die Planzeichnungen, die Begründung, der Umweltbericht und die weiteren Gutachten eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Technischen Rathaus der Stadt Bochum aus:
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
Zimmer 1.0.210
44787 Bochum
Die Planauslage ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr
- Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
So können Stellungnahmen abgegeben werden
Stellungnahmen können direkt über die oben verlinkte Beteiligungsplattform der Stadt Bochum abgegeben werden. Außerdem ist eine Übermittlung per E-Mail an bebauungsplanauskunft@bochum.de möglich. Alternativ können Stellungnahmen per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Bochum
Amt 61
44777 Bochum
Nach einer Terminvereinbarung können Stellungnahmen auch persönlich zur Niederschrift abgegeben werden. Termine können telefonisch unter 0234 910-1717 oder per E-Mail an bebauungsplanauskunft@bochum.de vereinbart werden.
Die vollständige Anschrift sollte in der Stellungnahme angegeben werden. Bei Unterschriftenlisten oder mehreren gleichlautenden Stellungnahmen bittet die Stadt darum, eine Person zu benennen, die die gemeinsamen Interessen vertritt.
Wer sich beteiligen möchte, sollte die Stellungnahme spätestens am 7. August 2026 einreichen. Verspätete Stellungnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.
Seit zehn Jahren wird über die Fläche gesprochen
Die längere Geschichte des Geländes begann nicht erst mit dem aktuellen Bebauungsplan. Das frühere Getriebewerk Jahnel-Kestermann war über Jahrzehnte ein Industriestandort an der Hunscheidtstraße, unweit des Bochumer Ehrenfelds und des Rechener Parks. Bereits im Juli 2016 übernahm die Bochum Wirtschaftsentwicklung das Gelände. Damals war von rund 20.000 Quadratmetern Fläche „in schönster Wohnlage“ die Rede. Die alten Gebäude sollten abgerissen und das Gelände saniert werden. Als Ziel wurde zunächst eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten genannt.
Quelle: Jens Matheuszik | All Rights ReservedDarüber berichtete 2016 auch die „Mutterseite“ von 4630.de – das Pottblog – im Beitrag über die damaligen Pläne der Bochumer Wirtschaftsförderung: Wohnen und Arbeiten auf der Fläche von Jahnel-Kestermann. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 987 folgte im Jahr 2017. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand 2018 statt. Im Jahr 2019 wurde das Plangebiet erweitert.
Aus dem Gelände sollte das „ParkViertel Bochum“ werden
Im Jahr 2021 schien das Projekt konkreter zu werden. Unter dem Namen „ParkViertel Bochum“ waren Wohnungen, Büroflächen und eine Kindertagesstätte vorgesehen. Die Planungen wurden seinerzeit ausführlich vorgestellt: ParkViertel Bochum: Planungen für das ehemalige Jahnel-Kestermann-Gelände. Nach den damaligen Plänen sollten etwa 250 Wohnungen entstehen. Hinzu kamen Gewerbe- und Büroflächen sowie eine Kindertagesstätte. Doch umgesetzt wurde das Projekt nicht.
Anfang 2024 wurde bekannt, dass sich der damalige Investor BPD zurückgezogen hatte. Als Gründe wurden unter anderem die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die lange Dauer des Planungsverfahrens genannt. Im Rat der Stadt Bochum fragte ich daraufhin nach dem weiteren Zeitplan, der Sanierung und einer erneuten Vermarktung des Geländes. Dabei ging es auch um die weiterhin benötigte Kindertagesstätte: Wie geht es nach dem Absprung des Investors auf dem Jahnel-Kestermann-Gelände weiter?
Die Bochum Wirtschaftsentwicklung blieb Eigentümerin des Grundstücks. Gleichzeitig wurde nach neuen Partnern für die Entwicklung der Fläche gesucht.
Neuer Anlauf als „Waldring-Höfe Wiemelhausen“
Im September 2025 wurde schließlich ein neues Konzept vorgestellt. Aus dem bisherigen „ParkViertel Bochum“ wurden die „Waldring-Höfe Wiemelhausen“. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung verkaufte das Grundstück an die Bochumer Bollmann Gruppe und das Projektentwicklungs- und Bauunternehmen Ten Brinke. Vorgestellt wurde ein Wohnquartier mit rund 220 Wohnungen und einer Kindertagesstätte. Die Umsetzung sollte in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
Auch darüber habe ich bereits ausführlich berichtet: Aus dem ParkViertel Bochum werden die Waldring-Höfe Wiemelhausen.
Im Oktober 2025 beschloss der Ausschuss für Planung und Grundstücke, das Bebauungsplanverfahren mit dem neuen Konzept fortzuführen. Im Juni 2026 folgte der Beschluss, den Entwurf im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Wohnungen und eine mindestens viergruppige Kita
Das Plangebiet befindet sich zwischen Hunscheidtstraße, Waldring und Mozartstraße. Auf dem früheren Gewerbegelände soll ein neues Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen entstehen.
Die Stadt Bochum spricht von einem „hochwertigen Wohngebiet“. Zugleich ist verbindlich vorgesehen, dass 40 Prozent der Wohnflächen als geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Die Quote bezieht sich dabei auf die Wohnfläche und nicht zwingend auf die Zahl der einzelnen Wohnungen. Dadurch sollen Wohnungen für unterschiedliche Haushaltsgrößen und Einkommensgruppen entstehen.
Außerdem ist eine Kindertagesstätte mit mindestens vier Gruppen geplant. Die Kita gehört bereits seit Jahren zu den wesentlichen Bestandteilen der Entwicklung des Geländes.
Ein genauer Eröffnungstermin oder ein Betreiber der Einrichtung werden in der aktuellen Bekanntmachung noch nicht genannt.
Bis zu vier Geschosse an der Hunscheidtstraße
Entlang der Hunscheidtstraße sind überwiegend Gebäude mit bis zu vier Vollgeschossen vorgesehen. Im nördlichen und westlichen Bereich soll die Bebauung gegenüber den bereits vorhandenen Nachbarhäusern abgestuft werden. Dort sind überwiegend drei bis vier Vollgeschosse geplant.
Zentral im Quartier soll ein kompakter Baublock entstehen. Seine Lage und Größe orientieren sich nach Angaben der Stadt an der bestehenden Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Hunscheidtstraße.
Um diesen zentralen Baublock ist eine U-förmige Planstraße vorgesehen. Sie soll die neuen Gebäude von der Hunscheidtstraße aus erschließen.
Eine durchgehende Straßenverbindung für Autos zwischen der Hunscheidtstraße und der Mozartstraße ist dagegen nicht geplant.
Dachbegrünung und Photovoltaik
Die geplanten Wohngebäude sollen vorwiegend Flachdächer erhalten. Die Dächer sollen begrünt und zugleich für Photovoltaikanlagen genutzt werden.
Zwischen den Gebäuden sollen Vorgärten und weitere Grünflächen entstehen. Außerdem sind Mulden geplant, durch die Regenwasser oberirdisch abgeleitet werden kann.
Damit soll ein Teil des Niederschlagswassers nicht unmittelbar in die Kanalisation fließen. Fragen zur Regenwasserableitung und zu möglichen Überflutungsgefahren waren bereits während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit angesprochen worden.
Der erforderliche Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft soll nach den bisherigen Unterlagen durch Maßnahmen innerhalb des neuen Quartiers erfolgen.
Neue Wege für den Fuß- und Radverkehr
Vom Waldring aus soll ein Fuß- und Radweg in das neue Baugebiet führen. Auch die Verbindung zwischen Hunscheidtstraße und Mozartstraße soll ausschließlich Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad offenstehen.
Im nördlichen Teil des Plangebietes soll der Waldring neu gestaltet werden. Dabei geht es sowohl um den Fuß- und Radverkehr als auch um die weitere Erschließung der dort bereits vorhandenen Bebauung.
Vorgesehen sind eine Wendeanlage und eine Stellplatzanlage. Teilweise soll sich dadurch auch die bisherige Wegeführung verändern.
Eine neue Durchfahrtsmöglichkeit für den allgemeinen Autoverkehr durch das gesamte Quartier ist nicht Bestandteil des Konzepts.
Verkehr, Lärm und Mobilität untersucht
Für den Bebauungsplan wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Es untersucht die bestehende Verkehrssituation, die durch das neue Quartier zu erwartenden zusätzlichen Fahrten und die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Straßen.
Außerdem liegen Gutachten zum Verkehrslärm und zum Gewerbelärm vor. Ergänzt werden sie durch ein Mobilitätskonzept.
Während der bisherigen Beteiligung wurden aus der Bevölkerung unter anderem folgende Fragen angesprochen:
- zusätzlicher Autoverkehr auf den angrenzenden Straßen,
- Verkehrssicherheit,
- Umgang mit dem ruhenden Verkehr,
- ausreichende Stellplätze,
- Lärmbelastungen durch den Verkehr,
- Erschließung der Grundstücke und Rettungswege sowie
- Abfallentsorgung im neuen Wohngebiet.
Diese Themen können auch während der aktuellen Beteiligung erneut aufgegriffen werden.
Altlasten und Bergbau spielen eine Rolle
Da das Gelände früher gewerblich und industriell genutzt wurde, waren umfangreiche Untersuchungen des Bodens notwendig.
Zu den veröffentlichten Unterlagen gehören unter anderem:
- orientierende Bodenuntersuchungen,
- Detailuntersuchungen zu Bodenverunreinigungen,
- eine Sanierungsplanung,
- ein Bericht zur Begleitung der Bodensanierung,
- Untersuchungen des Grundwassers und der Bodenluft sowie
- eine Risikoanalyse zur bergbaulichen und geotechnischen Situation.
Die Untersuchungen betreffen mögliche Altlasten ebenso wie die Standsicherheit des Geländes. Auch mögliche Einwirkungen des früheren Bergbaus und Methanzuströmungen wurden im Verfahren berücksichtigt.
Bäume, Artenschutz und Landschaft
Der vorhandene Baumbestand wurde ebenfalls untersucht. Außerdem liegt eine artenschutzrechtliche Prüfung vor. Sie befasst sich mit möglichen Auswirkungen auf geschützte Tierarten.
Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag bewertet die Eingriffe in Natur und Landschaft. Darin wird auch festgelegt, in welchem Umfang Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde insbesondere auf den Erhalt von Bäumen sowie auf die zunehmende Versiegelung durch die Neubebauung hingewiesen.
Noch keine Baugenehmigung
Die öffentliche Auslegung bedeutet noch nicht, dass mit dem Bau auf dem ehemaligen Jahnel-Kestermann-Gelände unmittelbar begonnen werden kann. Nach dem Ende der Beteiligung muss die Stadt alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und gegeneinander sowie gegen die öffentlichen Belange abwägen.
Anschließend kann der Rat der Stadt Bochum den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Erst nach der öffentlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Auch danach sind noch die jeweiligen Baugenehmigungen erforderlich.
Bei der Vorstellung der Waldring-Höfe im Jahr 2025 wurde eine Fertigstellung des Quartiers bis 2029 angestrebt. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, hängt jedoch vom weiteren Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren ab.
Nach inzwischen zehn Jahren Planung ist die aktuelle Beteiligung damit ein wichtiger Schritt. Abgeschlossen ist die Entwicklung des früheren Jahnel-Kestermann-Geländes aber noch nicht.
Die öffentliche Bekanntmachung mit einer Übersicht des Plangebietes und einer Auflistung der verfügbaren Umweltinformationen findet sich im Amtsblatt der Stadt Bochum, Ausgabe 26/2026, Seiten 796 bis 801.






