Härtefall nach Modernisierung: Mieterbund dementiert eine Vereinbarung mit LEG, Vivawest und Vonovia
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Härtefall nach Modernisierung: Mieterbund dementiert eine Vereinbarung mit LEG, Vivawest und Vonovia

Zusammenfassung

Der Mieterbund dementiert eine Einigung mit den drei großen NRW-Wohnungsunternehmen LEG, Vivawest und Vonovia in Sachen Härtefälle.

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In dieser Woche haben die drei größten Wohnungsunternehmen in NRW, Vonovia, Vivawest und die LEG, in einer Pressekonferenz verkündet, eine Vereinbarung mit dem Deutschen Mieterbund über den Umgang mit Härtefällen nach Modernisierungen getroffen zu haben.

Noch am gleichen Tag kam vom Deutschen Mieterbund in Berlin ein Dementi. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, stellte anderslautende Meldungen richtig:

„Eine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Mieterbund e. V., dem Dachverband der Mietervereine, und Vonovia, LEG und Vivawest zum Umgang mit Härtefällen nach Modernisierungen hat es nicht gegeben […] Unsere Forderungen an die Wohnungsunternehmen gehen deutlich über das hinaus, was diese jetzt angekündigt haben. Dass sich die Unternehmen nun zu einer verbesserten Härtefallregelung selbst verpflichten, ist aber ein hoffentlich ausbaufähiger erster Schritt.“

Der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. befürchtet, dass Mieter dieser Großunternehmen durch den Hinweis auf diese angebliche Vereinbarung getäuscht werden und das Angebot der Wohnungsgesellschaft für verbindlich und nicht änderbar halten könnten. Deshalb ist ihm die Verbreitung der Nachricht besonders wichtig, dass es eine solche Vereinbarung nicht gibt.

„Es geht um die Fälle, in denen Mieter nach einer Modernisierung die Miete nicht mehr bezahlen können“ sagt Mietervereins-Pressesprecher Aichard Hoffmann. „Die kann nach dem Gesetz dann bis zu 2 € pro qm höher liegen. War schon die Ausgangsmiete über 7 €, können es auch 3 € pro qm sein. Das stellt für viele Mieter ein Problem dar. Deshalb regelt das Gesetz, dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist, soweit sie für den Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Wann genau das der Fall ist, regelt das Gesetz allerdings nicht.“

Da es um die Frage häufig Streit gäbe, habe es zwischen Mieterbund und den großen Unternehmen Gespräche gegeben, bestätigt Hoffmann. Diese allerdings seien gescheitert. Die Forderungen des Mieterbundes seien viel weitergehend gewesen als die Absichtserklärung, die die drei Unternehmen jetzt verbreitet haben. Kritisch sieht der Mieterverein vor allem, dass die Unternehmen nahezu ausschließlich Einkommensgrenzen definieren, unterhalb derer ein Mieterhaushalt als Härtefall gelten soll, aber nicht klar definieren, was dann passieren soll. Hoffmann: „Auch ein Mieter, der 1.500 € verdient, bekommt ein Riesen-Problem, wenn er statt 7 auf einmal 10 € Miete zahlen soll. Und ganz besonders problematisch ist, dass die Unternehmen Obergrenzen für die Wohnungsgröße definieren und es sich offenhalten, Mietern statt den Verzicht auf einen Teil der Mieterhöhung auch einfach eine kleinere Wohnung anzubieten. Da ist selbst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof weiter.“

Der BGH hatte am 9. Oktober 2019 einen Mieter als Härtefall anerkannt, der allein eine 86 qm große Wohnung bewohnte (AZ: VIII ZR 21/19). Die Wohnungsunternehmen ziehen in ihrer Absichtserklärung die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 50 qm. Zwar meint auch der BGH, dass die Wohnungsgröße bei der Interessenabwägung berücksichtigt werden müsse. Aber andere Faktoren wie die Verwurzelung des Mieters in der Wohnung und seine gesundheitliche Verfassung spielten ebenfalls eine Rolle. Es müsse also immer eine Einzefall-Entscheidung getroffen werden.

Der Mieterverein rät deshalb allen Mietern, die Probleme mit einer Mieterhöhung nach Modernisierung haben, sich nicht mit dem Hinweis auf eine angebliche Vereinbarung mit dem Mieterbund abwimmeln zu lassen, sondern die Rechtsberatung aufzusuchen.

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